Wir holen für Ihren Betrieb einen festen Strom- und Gaspreis mit 12 bis 60 Monaten Laufzeit. Sie wissen dann, was Energie kostet – im nächsten Winter und im übernächsten. Dafür brauchen wir nur Ihre letzte Jahresabrechnung – bei größeren Anschlüssen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) zusätzlich Ihren Lastgang.
Wir hängen an keinem Netzwerk, das uns Anbieter vorschreibt. Wir fragen den Markt für Ihren Betrieb neu – und empfehlen den, der am besten passt.
Festpreis oder Spotmarkt – wir empfehlen, was zu Ihrem Lastprofil passt, und reden bei beidem Klartext. Ihr Betrieb soll fest rechnen können und nicht je nach Wirtschaftslage von Monat zu Monat in die roten Zahlen rutschen.
Eine Bäckerei mit Nachtbacken hat ein anderes Lastprofil als ein Hotel oder eine Schlosserei. Wir kennen die Unterschiede und rechnen danach.
Kein Formular mit vierzehn Feldern, kein anonymer Vergleichsrechner. Sie geben uns eine Abrechnung – wir bringen ein Angebot, das Sie unterschreiben können oder eben nicht.
Ihre letzte Jahresabrechnung als PDF oder Foto. Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und Laufzeit lesen wir aus – Sie tippen nichts ab. Bei registrierender Leistungsmessung (RLM) legen Sie zusätzlich Ihren Lastgang bei – ohne ihn ist für diese Anschlüsse kein belastbares Angebot möglich.
Wir holen Angebote für Ihr Lastprofil ein, über mehrere Laufzeiten. Sie bekommen keine Trefferliste, sondern eine begründete Empfehlung.
Passt es, übernehmen wir Wechsel und Kündigung vollständig. Passt es nicht, sagen wir Ihnen das – und melden uns rechtzeitig vor Ihrem nächsten Vertragsende wieder.
Der Spotmarkt kann sich lohnen – für Betriebe, die Verbrauch verschieben können oder das Preisrisiko bewusst tragen wollen. Für alle anderen liegt der Wert im festen Preis: Wer im Herbst kalkuliert, was der Winter kostet, braucht eine Zahl, die steht. Genau die liefert der Festpreis.
Deshalb arbeiten wir mit festen Preisen und Laufzeiten ab zwölf Monaten bis zu fünf Jahren, in der Praxis meist 24 oder 36. Sie tragen den Preis dann als feste Position in Ihre Kalkulation ein – und können ihn in Ihre eigenen Angebote einrechnen.
Dass Strom und Gas mittelfristig eher teurer als billiger werden, ist eine begründete Erwartung – beim Strom wegen des wachsenden Bedarfs aus Rechenzentren und KI, beim Gas wegen der Importabhängigkeit seit 2022 und des steigenden CO₂-Preises. Versprechen können wir das nicht. Aber wir können Ihren Preis für die nächsten Jahre festschreiben, solange er gut ist.
Monatlicher Abschlag in Euro, netto
Unterschied nach – der Festpreis stand vom ersten Tag an fest.
Festpreis oder Spotmarkt?
Auf dem Energiemarkt wird heute um Cent-Beträge gerungen – bei Strom wie bei Gas. Genau deshalb entscheidet die Frage, wie Sie einkaufen, über Ihre Kalkulation für Jahre. Ob Börse oder Festpreis: Beide Wege haben ihre Berechtigung – und für Strom und Gas kann die Antwort unterschiedlich ausfallen. Wir sagen Ihnen ehrlich, was zu Ihrem Betrieb passt.
Sie nutzen die Börse, sichern sich aber gegen Ausreißer nach oben ab – bis zu einer vereinbarten Obergrenze. So verbinden Sie die Chance des Spotmarkts mit dem Schutz eines Festpreises. Welcher Weg für Sie rechnet, hängt an Lastprofil, Volumen und Risikobereitschaft. Genau das rechnen wir mit Ihnen durch – offen in beide Richtungen.
Bei den meisten Vermittlern geht Gas unter. Bei uns nicht: Wir prüfen beide Sparten gemeinsam – ein Ansprechpartner, ein Angebot, eine Kalkulation.
Seit dem Wegfall des russischen Gases 2022 schwankt der Gaspreis stärker als Strom – und der nächste Winter kommt bestimmt. Ein Festpreis nimmt Ihnen dieses Risiko ab.
Strom und Gas in einer Betreuung. Sie sprechen mit einem Menschen statt mit zwei Hotlines – und sehen beide Preise nebeneinander.
Wer beide Sparten bündelt, ist als Kunde interessanter. Das zahlt sich in der Verhandlung aus – für Sie.
Auch Ihre Gasabrechnung dabei? Beide Sparten prüfen lassen – eine Abrechnung je Sparte genügt.
Mehr dazu: Gewerbegas zum Festpreis
Wann Sie Energie brauchen, entscheidet mit darüber, welcher Vertrag zu Ihnen passt. Ein Auszug aus den Branchen, für die wir regelmäßig arbeiten.
Schlossereien, Tischlereien, Metallbau, Lackierereien, Sägewerke, Druckereien. Lastspitzen durch Maschinen, oft mit Druckluft und Absaugung im Dauerbetrieb.
Bäckereien, Fleischereien, Brauereien, Supermärkte, Restaurants. Kühlung rund um die Uhr, Backöfen in den Nachtstunden – Verbrauch, der nie ganz auf null geht.
Hotels, Pensionen, Campingplätze, Pflege- und Senioreneinrichtungen. Wärme und Warmwasser – meist Gas – sind hier kein Nebenposten, sondern ein harter Kostenblock. Strom und Gas prüfen wir gemeinsam.
Ihre Branche ist nicht dabei? Schicken Sie uns Ihre Abrechnung – wir rechnen für jeden Gewerbebetrieb.
Außerdem: Kühlhaus · Wäscherei · Gärtnerei · Schwimmbad · Autohaus · Tankstelle
Lastprofile im Detail: Energiekosten nach Branche · Gewerbestrom · Gewerbegas
Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter mit vielen Einzelzählern bündeln wir zu einem Vertrag – ein Ansprechpartner für das ganze Objekt statt für jeden Zähler einzeln.
Ob 10, 20, 30 oder 50 Einheiten – einzelne Zähler lassen sich zu einem Bündelvertrag zusammenfassen.
Kleine Zähler, die zusammen Volumen ergeben. Ab dieser Größenordnung wird ein gemeinsamer Vertrag wirtschaftlich interessant.
Auch das Bündel bedienen wir wahlweise mit festem Preis oder – wer das Risiko tragen will – über den Spotmarkt.
Ansprechpartner in der Wohnungswirtschaft? Melden Sie sich – wir rechnen Ihr Objekt durch.
Mehr dazu: Bündelverträge für die Wohnungswirtschaft
Viele Vermittler sind nach dem Abschluss verschwunden. Wir nicht. Ab dem Tag Ihrer Unterschrift liegt Ihr Vertrag in unserer ständigen Beobachtung – wir gestalten Ihre Energie künftig gemeinsam mit Ihnen.
Dafür brauchen wir keine Vollmacht und keinen unterschriebenen Maklervertrag. Sie bleiben bei uns, weil die Leistung stimmt – nicht wegen Kleingedrucktem. Das ist in dieser Branche längst nicht selbstverständlich; für uns ist es die Grundlage.
energieteam24 berät Gewerbekunden zu Strom und Gas. Geführt wird das Team von Karsten Sudholt, der seit über einem Jahrzehnt im Energievertrieb arbeitet. Wir sind bewusst klein genug, dass Sie mit dem sprechen, der Ihr Angebot auch gerechnet hat.
Für Sie nichts. Wir werden vom Anbieter vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt – und nur dann. Welchen Anbieter wir empfehlen, hängt an Ihrem Lastprofil und am Preis, nicht an der Höhe der Vergütung. Wenn Sie wissen möchten, wie wir an einem konkreten Vertrag verdienen, fragen Sie uns; wir sagen es Ihnen.
Das hängt von Ihrem Betrieb ab, und wir raten in beide Richtungen ehrlich – für Strom wie für Gas. Der Spotmarkt kann günstiger sein – vor allem, wenn Sie Verbrauch in preiswerte Stunden verschieben können oder ein großes Volumen bündeln. Dafür schwankt der Preis, und in knappen Phasen zahlen Sie mehr (beim Gas vor allem im Winter). Der Festpreis nimmt Ihnen dieses Auf und Ab ab: eine feste Zahl bis zum Laufzeitende. Wer will, kombiniert beides über einen Spot-Tarif mit Preisobergrenze. Für Strom und Gas kann die Antwort unterschiedlich ausfallen – wir rechnen alle Wege für Ihr Lastprofil durch.
Zwölf Monate sind das Minimum, damit sich ein Wechsel überhaupt rechnet. In der Praxis fahren die meisten Betriebe mit 24 oder 36 Monaten besser: Je länger die Bindung, desto ruhiger die Kalkulation – und desto seltener müssen Sie sich mit dem Thema befassen. Möglich sind Laufzeiten bis zu fünf Jahren.
Ja. Auch mit 12, 24 oder 36 Monaten Restlaufzeit sichern wir Ihren Anschlusspreis planbar im Voraus. So fallen Sie am Vertragsende nicht in eine teure Lücke, sondern gehen mit einem festen Preis nahtlos weiter. Je früher wir das aufsetzen, desto ruhiger können Sie planen.
Nein – weder das eine noch das andere. Sie beauftragen den konkreten Wechsel, mehr nicht. Alles Weitere hält Sie durch Leistung, nicht durch Dauerbindungen im Kleingedruckten. Das ist in dieser Branche leider unüblich geworden; für uns ist es Grundsatz.
Ihre Abrechnung wird zur Angebotsprüfung ausgelesen und liegt verschlüsselt auf Servern in Deutschland. Wir löschen hochgeladene Dokumente nach 30 Tagen. An Dritte geben wir Daten ausschließlich weiter, soweit das für ein konkretes Angebot oder einen beauftragten Wechsel nötig ist – niemals zu Werbezwecken. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
Dann übernimmt der Grundversorger die Belieferung lückenlos, das ist gesetzlich geregelt – Ihr Betrieb steht nie ohne Energie da. Wir achten bei der Auswahl zusätzlich auf Bonität und Preisverhalten der Anbieter.
Kündigung und Anmeldung übernehmen wir. Der Lieferbeginn richtet sich nach Ihrer laufenden Vertragslaufzeit und liegt in der Regel vier bis sechs Wochen nach dem Auftrag oder zum nächstmöglichen Termin.
Beides, aber getrennt: Der Assistent auf dieser Seite nimmt Ihre Abrechnung entgegen und liest sie aus. Beraten, rechnen und unterschreiben tut ein Mensch aus unserem Team. Sie können jederzeit „bitte anrufen" schreiben, dann melden wir uns.
Wenn Sie die Frage nicht beantworten können, lohnt sich ein Blick. Laden Sie Ihre letzte Jahresabrechnung hoch – unverbindlich, und ohne dass Sie etwas kündigen müssen.
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