Energiekosten in der Brauerei – heizen und kühlen zugleich
Kaum ein Betrieb braucht gleichzeitig so viel Wärme und so viel Kälte wie eine Brauerei. Das macht die Energiekosten hoch – und die Optimierung interessant.
Wo die Energie hingeht
Der Bedarf entsteht in zwei gegenläufigen Prozessen, die sich zeitlich überlappen:
- Sudhaus – Maischen und Kochen brauchen viel Wärme, meist als Dampf aus einem gasbefeuerten Kessel. Der größte Wärmeposten überhaupt.
- Gär- und Lagerkeller – Kälteanlagen laufen rund um die Uhr und bilden eine hohe, konstante Stromgrundlast.
- Flaschen- und Fassreinigung – heiße Laugenbäder, hoher Warmwasser- und Dampfbedarf.
- Abfüllung – Fördertechnik, Etikettierung, Druckluft während der gesamten Schicht.
- Drucklufterzeugung – für Pneumatik und Verdrängung, praktisch im Dauerbetrieb.
Größenordnung des Verbrauchs
Gasthöfe mit Hausbrauerei bleiben im fünfstelligen Bereich. Mittelständische Brauereien mit eigener Abfüllung erreichen deutlich sechsstellige Strom- und noch höhere Gasverbräuche. Der Anteil der Wärme überwiegt fast immer.
Wichtig: Das sind Spannen, keine Rechenwerte. Was Ihr Betrieb wirklich zieht, steht auf Ihrer Jahresabrechnung – und genau die brauchen wir, um belastbar zu rechnen.
Warum das Lastprofil über den Preis entscheidet
Die Kälte läuft durch, das Sudhaus arbeitet in Chargen. Daraus ergibt sich eine hohe Grundlast mit aufgesetzten Produktionsspitzen – und die Spitzen fallen typischerweise auf die Sudtage. Wer mehrere Süde am selben Tag fährt, hebt seine Leistungsspitze deutlich an. Eine andere Verteilung über die Woche kann bares Geld sparen, ohne dass sich an der Menge etwas ändert.
SLP oder RLM – wann kippt es?
Brauereien mit eigener Abfüllung sind praktisch immer leistungsgemessen. Ohne Lastgang lässt sich für diese Betriebe kein belastbares Angebot rechnen.
Was der Unterschied konkret bedeutet und wie Sie ihn auf Ihrer Rechnung erkennen, steht unter RLM und Lastgang.
Was das für Ihren Vertrag heißt
Weil Wärme hier der größere Block ist, gehört der Gasvertrag mindestens so sorgfältig verhandelt wie der Stromvertrag – das wird in der Praxis oft vernachlässigt. Wer beide Sparten bündelt, bringt zudem spürbar mehr Gewicht in die Verhandlung. Und prüfen Sie, ob Wärmerückgewinnung aus der Würzekühlung bereits genutzt wird – das senkt den Zukauf dauerhaft.
Nicht vergessen: Stromsteuer
Brauereien zählen zum Produzierenden Gewerbe. Bei einer durchlaufenden Kältegrundlast ist die Entlastung nach § 9b StromStG ein ernstzunehmender Betrag – siehe Ratgeber zur Stromsteuer-Entlastung.
So bekommen Sie eine belastbare Zahl
Wir brauchen keine Fragebögen und keine Vor-Ort-Begehung: Ihre letzte Jahresabrechnung genügt. Daraus lesen wir Verbrauch, Arbeitspreis und Vertragsende. Bei leistungsgemessenen Anschlüssen kommt der Lastgang dazu. Die Prüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich – wir werden vom Anbieter vergütet, und nur dann, wenn ein Vertrag zustande kommt.