Energiekosten in der Gärtnerei – Wärme ist hier ein Rohstoff
Im Unterglasanbau ist Energie kein Nebenposten, sondern geht direkt in die Pflanze. Und der Bedarf entsteht genau dann, wenn Energie am teuersten ist: im Winter.
Wo die Energie hingeht
Der Bedarf teilt sich in Wärme und Strom, wobei die Wärme meist deutlich überwiegt:
- Gewächshausheizung – der größte Block, in der Regel gasbefeuert. Bedarf steigt mit fallender Außentemperatur, also im Winter am höchsten.
- Assimilationsbelichtung – wo mit Kunstlicht gearbeitet wird, ein erheblicher Stromverbraucher, oft in den dunklen Monaten über viele Stunden täglich.
- Bewässerung und Nährlösung – Pumpen, Aufbereitung, Steuerung.
- Lüftung und Schattierung – Antriebe für Klappen und Schirme.
- Kühlung und Lager – für Schnittblumen und empfindliche Ware.
Größenordnung des Verbrauchs
Die Spanne ist groß. Ein Betrieb mit Freilandproduktion und kleinem Verkaufsgewächshaus bleibt bescheiden. Unterglasbetriebe mit beheizter Fläche und Belichtung erreichen erhebliche sechsstellige Werte – beim Gas oft ein Vielfaches des Stromverbrauchs.
Wichtig: Das sind Spannen, keine Rechenwerte. Was Ihr Betrieb wirklich zieht, steht auf Ihrer Jahresabrechnung – und genau die brauchen wir, um belastbar zu rechnen.
Warum das Lastprofil über den Preis entscheidet
Ihr Profil ist ausgeprägt gegenläufig zum Markt: Sie brauchen am meisten, wenn Energie am teuersten ist. Beim Gas trifft das besonders hart, weil der Winterpreis regelmäßig deutlich über dem Sommerpreis liegt. Genau deshalb wiegt Preissicherheit im Gartenbau schwerer als in Betrieben mit gleichmäßigem Bedarf – ein Börsenpreis, der im Januar ausschlägt, trifft Sie voll.
SLP oder RLM – wann kippt es?
Betriebe mit Belichtung sind häufig leistungsgemessen, weil die gleichzeitig geschaltete Beleuchtung eine hohe, klar definierte Spitze erzeugt. Diese Spitze ist steuerbar – wer die Belichtung in Stufen zuschaltet statt auf einen Schlag, senkt den Leistungspreis spürbar.
Was der Unterschied konkret bedeutet und wie Sie ihn auf Ihrer Rechnung erkennen, steht unter RLM und Lastgang.
Was das für Ihren Vertrag heißt
Achten Sie darauf, dass die Prognose Ihren Jahresverlauf abbildet und nicht ein gemitteltes Standardprofil – sonst passen Abschläge und Liquidität nicht zusammen. Und verhandeln Sie Gas mit derselben Sorgfalt wie Strom: Im Gartenbau ist Gas meist der größere Hebel.
Nicht vergessen: Stromsteuer
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – und dazu zählt der Gartenbau – sind bei der Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG ausdrücklich mitgenannt. Was zu beachten ist, steht im Ratgeber zur Stromsteuer-Entlastung.
So bekommen Sie eine belastbare Zahl
Wir brauchen keine Fragebögen und keine Vor-Ort-Begehung: Ihre letzte Jahresabrechnung genügt. Daraus lesen wir Verbrauch, Arbeitspreis und Vertragsende. Bei leistungsgemessenen Anschlüssen kommt der Lastgang dazu. Die Prüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich – wir werden vom Anbieter vergütet, und nur dann, wenn ein Vertrag zustande kommt.