Energiekosten im Schwimmbad – drei Dauerläufer auf einmal
Ein Schwimmbad heizt Wasser, wälzt es um und muss gleichzeitig die Halle entfeuchten. Alle drei Prozesse laufen praktisch ohne Unterbrechung – das macht Bäder zu den energieintensivsten Einrichtungen überhaupt.
Wo die Energie hingeht
Der Bedarf entsteht in Wärme und Strom gleichermaßen:
- Beckenwasserheizung – der größte Wärmeposten, meist gasbefeuert. Jeder Grad mehr kostet spürbar.
- Umwälzung und Filterung – Pumpen laufen aus Hygienegründen rund um die Uhr, auch nachts und bei geschlossenem Bad.
- Hallenlüftung und Entfeuchtung – verhindert Bauschäden und ist ein erheblicher Stromverbraucher.
- Duschen und Sanitär – Warmwasser mit klaren Spitzen zu Stoßzeiten.
- Sauna und Wellness – wo vorhanden, ein eigenständiger und intensiver Block.
Größenordnung des Verbrauchs
Selbst kleinere Hallenbäder erreichen sechsstellige Werte bei Strom und ein Mehrfaches davon beim Gas. Freizeitbäder mit Rutschen, Außenbecken und Saunalandschaft liegen deutlich darüber. Freibäder verbrauchen weniger, dafür stark saisonal konzentriert.
Wichtig: Das sind Spannen, keine Rechenwerte. Was Ihr Betrieb wirklich zieht, steht auf Ihrer Jahresabrechnung – und genau die brauchen wir, um belastbar zu rechnen.
Warum das Lastprofil über den Preis entscheidet
Kennzeichnend ist eine sehr hohe, sehr konstante Grundlast: Umwälzung und Lüftung laufen unabhängig von der Besucherzahl. Das heißt auch, dass sich der Verbrauch bei schwacher Auslastung kaum senken lässt – die Kosten bleiben, die Einnahmen nicht. Umso wichtiger ist ein Einkauf, der wenigstens auf der Kostenseite Sicherheit schafft.
SLP oder RLM – wann kippt es?
Alle öffentlichen Bäder und Freizeitbäder sind leistungsgemessen. Bei kommunalen Trägern kommt hinzu, dass mehrere Liegenschaften oft gemeinsam ausgeschrieben werden können – das lohnt sich fast immer.
Was der Unterschied konkret bedeutet und wie Sie ihn auf Ihrer Rechnung erkennen, steht unter RLM und Lastgang.
Was das für Ihren Vertrag heißt
Für Betreiber – ob kommunal oder privat – steht die Planbarkeit im Vordergrund: Eintrittspreise und Zuschüsse werden für längere Zeiträume festgelegt und lassen sich nicht kurzfristig nachjustieren. Deshalb sprechen hier besonders viele Gründe für einen Festpreis mit längerer Laufzeit. Und weil Wärme der größere Block ist, gehört der Gasvertrag zuerst auf den Tisch, nicht zuletzt.
So bekommen Sie eine belastbare Zahl
Wir brauchen keine Fragebögen und keine Vor-Ort-Begehung: Ihre letzte Jahresabrechnung genügt. Daraus lesen wir Verbrauch, Arbeitspreis und Vertragsende. Bei leistungsgemessenen Anschlüssen kommt der Lastgang dazu. Die Prüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich – wir werden vom Anbieter vergütet, und nur dann, wenn ein Vertrag zustande kommt.