Energiekosten an der Tankstelle – und was Ladepunkte daran ändern
Eine Tankstelle verbraucht rund um die Uhr, auch wenn kaum jemand da ist. Und mit dem Aufbau von Ladeinfrastruktur verändert sich das Lastprofil gerade grundlegend – mit erheblichen Folgen für den Vertrag.
Wo die Energie hingeht
Der klassische Verbrauch ist gleichmäßig und schwer zu senken:
- Shopkühlung – Getränkekühler, Tiefkühltruhen, Kühltheken. Dauerbetrieb, im Sommer mit deutlich höherer Leistung.
- Beleuchtung – Vordach, Preismast, Shop, Außenbereich. Bei Nachtbetrieb rund um die Uhr.
- Waschanlage – kurze, kräftige Spitzen; Pumpen, Geblaese und Wasseraufbereitung.
- Zapfsäulen und Technik – Pumpen, Kassensystem, Belüftung der Tankanlage.
- Ladepunkte – je nach Leistung der größte Einzelverbraucher überhaupt.
Größenordnung des Verbrauchs
Eine Tankstelle mit Shop liegt typischerweise im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich an Kilowattstunden im Jahr, mit Waschanlage deutlich darüber. Kommen Schnellladepunkte dazu, kann sich der Verbrauch vervielfachen – und zwar sprunghaft.
Wichtig: Das sind Spannen, keine Rechenwerte. Was Ihr Betrieb wirklich zieht, steht auf Ihrer Jahresabrechnung – und genau die brauchen wir, um belastbar zu rechnen.
Warum das Lastprofil über den Preis entscheidet
Ohne Ladeinfrastruktur ist Ihr Profil flach und gut prognostizierbar – das ist beschaffungsseitig günstig. Mit Schnellladepunkten ändert sich das fundamental: Ein einziger Ladevorgang mit hoher Leistung erzeugt eine Lastspitze, die alles bisher Dagewesene übertrifft. Bei leistungsgemessenen Anschlüssen schlägt das voll auf den Leistungspreis durch – und zwar auch dann, wenn die Säule danach tagelang kaum genutzt wird.
SLP oder RLM – wann kippt es?
Reine Shop-Tankstellen bleiben oft beim Standardlastprofil. Mit Waschanlage und erst recht mit Ladeinfrastruktur ist der Wechsel zur Leistungsmessung die Regel. Wichtig: Prüfen Sie das VOR dem Aufbau von Ladepunkten, nicht danach – der Netzanschluss und der Vertrag müssen dazu passen.
Was der Unterschied konkret bedeutet und wie Sie ihn auf Ihrer Rechnung erkennen, steht unter RLM und Lastgang.
Was das für Ihren Vertrag heißt
Wenn Sie Ladeinfrastruktur planen oder bereits betreiben, gehören zwei Fragen auf den Tisch: Erstens, ob ein Lastmanagement die gleichzeitige Höchstleistung begrenzen kann – das spart beim Leistungspreis oft mehr als jede Tarifverhandlung. Zweitens, ob sich der Ladestrom kalkulatorisch sauber vom übrigen Betrieb trennen lässt, damit Sie wissen, ob Ihre Ladepreise überhaupt Deckungsbeitrag bringen.
So bekommen Sie eine belastbare Zahl
Wir brauchen keine Fragebögen und keine Vor-Ort-Begehung: Ihre letzte Jahresabrechnung genügt. Daraus lesen wir Verbrauch, Arbeitspreis und Vertragsende. Bei leistungsgemessenen Anschlüssen kommt der Lastgang dazu. Die Prüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich – wir werden vom Anbieter vergütet, und nur dann, wenn ein Vertrag zustande kommt.