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Strom fürs Gewerbe

Gewerbestrom: was Ihr Betrieb zahlt und wie Sie den Preis festschreiben

Gewerbestrom ist kein eigenes Produkt. Es ist Strom unter anderen Bedingungen: mehr Verbrauch, andere Messung, frei verhandelte Verträge. Wer weiß, welcher Teil des Preises überhaupt verhandelbar ist, vergleicht an der richtigen Stelle – und schreibt ihn dann für bis zu fünf Jahre fest.

Was Gewerbestrom von Haushaltsstrom unterscheidet

Drei Dinge ändern sich, sobald ein Betrieb nennenswert Strom braucht.

  • Der Vertrag. Bis 10.000 kWh im Jahr gelten auch Gewerbebetriebe rechtlich als Haushaltskunden (§ 3 Nr. 22 EnWG) – mit Anspruch auf die Grundversorgung und denselben Schutzregeln. Darüber schließen Sie einen Sondervertrag, dessen Preis und Laufzeit frei verhandelt werden. Ab etwa 20.000 kWh lohnt es sich, genau hinzusehen.
  • Die Messung. Kleinere Anschlüsse werden nach einem Standardlastprofil (SLP) abgerechnet: Der Jahresverbrauch wird nach einer Musterkurve auf das Jahr verteilt. Bei größeren Verbräuchen – die Schwelle legt der Netzbetreiber fest, sie liegt im Bereich von rund 100.000 kWh – misst ein Zähler jede Viertelstunde (RLM). Dann kommt ein Leistungspreis für die höchste Viertelstunde des Jahres dazu. Mehr dazu unter RLM und Lastgang und Lastspitzen senken.
  • Die Laufzeit. Gewerbeverträge laufen typischerweise 12 bis 60 Monate. Ein fester Arbeitspreis über die ganze Zeit ist möglich – vorausgesetzt, der Vertrag enthält keine Preisgleitklausel, die ihn wieder aufweicht.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

Auf Ihrer Rechnung steht ein Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Dahinter stecken Bestandteile, von denen nur einer im Wettbewerb steht:

  • Energie und Vertrieb – Einkauf am Großhandelsmarkt plus Marge des Lieferanten. Der einzige Teil, den ein Anbieter frei gestaltet. Hier liegt der Unterschied zwischen zwei Angeboten.
  • Netzentgelte und Messstellenbetrieb – legt der örtliche Netzbetreiber fest. Sie zahlen dasselbe, egal wer Sie beliefert. Zwei Betriebe in verschiedenen Netzgebieten zahlen deshalb unterschiedlich viel, ohne dass einer schlechter verhandelt hätte.
  • Konzessionsabgabe und gesetzliche Umlagen – vorgegeben, nicht verhandelbar.
  • Stromsteuer – regulär 20,50 € je Megawattstunde (§ 3 StromStG). Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft holen sich den größten Teil davon zurück. Wie das geht, steht im Ratgeber zur Stromsteuer-Entlastung.
  • Umsatzsteuer – 19 %, für vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe ein durchlaufender Posten.

Daraus folgt die wichtigste Regel beim Vergleichen: Nie den Gesamtbetrag zweier Angebote nebeneinanderlegen, sondern den Energieanteil. Wer Ihnen niedrigere Netzentgelte verspricht, verspricht etwas, das ihm nicht gehört. Die Aufschlüsselung im Einzelnen: Was kostet Gewerbestrom?

Festpreis, Börse oder eine Mischung

Beim Festpreis kaufen Sie Planbarkeit: Der Arbeitspreis steht am Tag der Unterschrift fest, egal was der Markt danach tut. Bei börsennahen Tarifen zahlen Sie laufend den Marktpreis – mit Chancen, wenn er fällt, und vollem Risiko, wenn er steigt. Größere Verbraucher kaufen oft in Tranchen und verteilen das Risiko über mehrere Zeitpunkte. Welcher Weg zu welchem Betrieb passt, ordnen wir in Festpreis oder Spotmarkt? und Ausschreiben oder vermitteln lassen? ein.

Wann Sie sich kümmern sollten

Die meisten Gewerbeverträge verlängern sich automatisch, wenn niemand rechtzeitig kündigt – oft zu Konditionen, die niemand mehr verhandelt hat. Deshalb lohnt der Blick aufs Vertragsende lange vor dem Stichtag. Auch mit 12, 24 oder 36 Monaten Restlaufzeit lässt sich der Anschlusspreis heute schon sichern. Fristen und typische Fallen: Stromvertrag Gewerbe kündigen. Was beim Wechsel selbst passiert: So läuft der Anbieterwechsel ab.

Gewerbestrom nach Branche

Wann ein Betrieb Strom braucht, entscheidet mit über den passenden Vertrag. Eine Bäckerei zieht nachts Last, eine Fleischerei kühlt rund um die Uhr, ein Sägewerk erzeugt kurze, harte Spitzen. Für diese Branchen haben wir die Lastprofile aufgeschlüsselt:

Alle Branchen im Überblick: Energiekosten nach Branche. Brauchen Sie auch Gas? Dann prüfen wir beides zusammen – siehe Gewerbegas.

So läuft es bei uns ab

  1. Abrechnung hochladen. Ihre letzte Jahresabrechnung genügt – daraus lesen wir Verbrauch, Arbeitspreis und Vertragsende. Was darauf wichtig ist: Jahresabrechnung lesen.
  2. Wir prüfen den Markt. Frei, ohne Bindung an ein Anbieternetzwerk, passend zu Ihrem Lastprofil.
  3. Sie entscheiden. Sie sehen die Laufzeiten nebeneinander und wählen. Kündigung und Anmeldung übernehmen wir.

Was kostet die Beratung?

Für Sie nichts. Wir werden vom Anbieter vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt – und nur dann. Welchen Anbieter wir empfehlen, hängt an Ihrem Lastprofil und am Preis, nicht an der Höhe der Vergütung. Keine Vollmacht, kein Maklervertrag: Sie beauftragen den konkreten Wechsel, mehr nicht.

Häufige Fragen zu Gewerbestrom

Ab welchem Verbrauch lohnt sich ein eigener Gewerbestromvertrag?

Ab etwa 20.000 kWh im Jahr wird ein Gewerbetarif interessant. Bis 10.000 kWh gelten Gewerbebetriebe rechtlich als Haushaltskunden und haben Anspruch auf die Grundversorgung. Darüber verhandeln Sie einen Sondervertrag.

Kann ich wechseln, obwohl mein Vertrag noch läuft?

Ja. Den Anschlussvertrag können Sie schon Monate oder Jahre vor dem Vertragsende abschließen. Er beginnt nahtlos, wenn der alte endet – Sie fallen nicht in eine teurere Ersatz- oder Grundversorgung.

Was kostet die Prüfung durch energieteam24?

Für Sie nichts. Wir werden vom Energieanbieter vergütet, und nur dann, wenn ein Vertrag zustande kommt. Welchen Anbieter wir empfehlen, richtet sich nach Ihrem Lastprofil und dem Preis.

Brauche ich für Gewerbestrom einen besonderen Zähler?

Nicht grundsätzlich. Bei größeren Verbräuchen – die Schwelle legt der Netzbetreiber fest, sie liegt im Bereich von rund 100.000 kWh im Jahr – wird viertelstündlich gemessen (RLM). Dann zahlen Sie zusätzlich einen Leistungspreis.

Ist mein Betrieb beim Anbieterwechsel ohne Strom?

Nein. Leitung, Zähler und Netzbetreiber bleiben dieselben, es wechselt nur der Lieferant. Kündigung und Anmeldung übernehmen wir.