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Stromvertrag kündigen – und wann Sie zu spät dran sind

Die teuerste Stunde im Energieeinkauf ist die, in der man nichts tut. Wer die Kündigungsfrist verpasst, verlängert automatisch – oft zu Konditionen, die niemand verhandelt hat.

Der Mechanismus, der Geld kostet

Die meisten Gewerbe-Energieverträge haben eine feste Laufzeit und eine automatische Verlängerungsklausel. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, läuft der Vertrag weiter – häufig zu einem Preis, der neu festgesetzt wird, ohne dass Sie verhandelt haben.

Wie lang Frist und Verlängerung genau sind, steht in Ihrem Vertrag und ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Faustregeln aus dem Internet – auch nicht auf unsere. Schauen Sie nach, oder schicken Sie uns die Unterlagen, dann sehen wir nach.

Die drei Zahlen, die Sie kennen müssen

1. Laufzeitende – wann endet der Vertrag?
2. Kündigungsfrist – wie lange vorher muss die Kündigung dort sein?
3. Verlängerungsdauer – um wie viel verlängert er sich, wenn nichts passiert?

Alle drei stehen im Vertrag, meist auch auf der Jahresabrechnung. Notieren Sie sich das Laufzeitende samt Frist im Kalender – mit Vorlauf, nicht auf den Tag genau.

Rechnen Sie rückwärts, nicht vorwärts

Der häufigste Fehler ist, sich am Laufzeitende zu orientieren. Richtig ist, vom Laufzeitende rückwärts zu rechnen:

  • Laufzeitende ist der Fixpunkt.
  • Minus Kündigungsfrist – das ist der späteste Tag, an dem die Kündigung ankommen muss, nicht abgeschickt werden darf.
  • Minus Zeit für Marktprüfung und Entscheidung – realistisch einige Wochen, wenn Sie Angebote wirklich vergleichen und nicht das Erstbeste nehmen wollen.

In der Praxis heißt das: Der Zeitpunkt, an dem Sie sich kümmern sollten, liegt deutlich vor dem, den die meisten im Kopf haben.

Warum Sie nicht bis zur Frist warten müssen

Ein verbreiteter Irrtum: dass man erst kurz vor Vertragsende etwas tun kann. Das Gegenteil ist richtig. Auch mit 12, 24 oder 36 Monaten Restlaufzeit lässt sich der Anschlusspreis heute schon sichern. Der neue Vertrag beginnt dann nahtlos, wenn der alte endet.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie wählen den Zeitpunkt, zu dem Sie sich eindecken, statt ihn vom Kalender diktiert zu bekommen. Wer erst im letzten Monat kaufen muss, kauft zu dem Preis, der gerade gilt – ob er passt oder nicht.

Sonderfall Grundversorgung

Wenn Sie nach Vertragsende ohne neuen Vertrag dastehen, fallen Sie nicht ins Leere: Die Grundversorgung greift und Ihr Betrieb wird weiter beliefert. Das ist gesetzlich geregelt und der Grund, warum ein Wechsel nie ein Versorgungsrisiko ist.

Es ist aber in aller Regel die teuerste Variante. Die Grundversorgung ist als Auffangnetz gedacht, nicht als Dauerzustand.

Was wir dabei übernehmen

Kündigung und Anmeldung machen wir. Sie müssen nicht selbst kündigen und riskieren keine Versorgungslücke – beides wird aufeinander abgestimmt. Und weil das Vertragsende der einzige Termin ist, den man wirklich nicht verpassen darf, erinnern wir unsere Kunden rechtzeitig vorher von uns aus.

Wenn Sie nicht sicher sind, wann Ihr Vertrag ausläuft: Es steht auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Wie Sie es dort finden, erklären wir im Ratgeber Jahresabrechnung lesen.