Was kostet Gewerbestrom – und welcher Teil davon verhandelbar ist
Auf Ihrer Rechnung steht eine Zahl. Dahinter stecken drei sehr unterschiedliche Blöcke, von denen Sie nur einen beeinflussen können. Wer das weiß, vergleicht Angebote richtig.
Die drei Blöcke
1. Beschaffung und Vertrieb. Das ist der Teil, den Ihr Lieferant selbst bestimmt: der Einkauf der Energie am Markt, seine Marge, sein Risikoaufschlag. Nur hier wird verhandelt.
2. Netzentgelte. Was der Netzbetreiber für Transport, Messung und Abrechnung verlangt. Diese Kosten sind regional festgelegt und für Ihren Standort bei jedem Lieferanten gleich hoch. Ein Anbieter, der Ihnen hier etwas verspricht, verspricht etwas, das ihm nicht gehört.
3. Steuern, Abgaben und Umlagen. Stromsteuer, Konzessionsabgabe, gesetzliche Umlagen und die Umsatzsteuer. Gesetzlich vorgegeben und ebenfalls nicht verhandelbar.
Warum das für Ihren Vergleich entscheidend ist
Wenn zwei Angebote sich unterscheiden, liegt das fast immer am ersten Block. Die anderen beiden sind identisch. Es bringt deshalb nichts, Gesamtbeträge zu vergleichen, wenn ihnen unterschiedliche Verbrauchsmengen zugrunde liegen – und es bringt genauso wenig, sich von einer großen Ersparnis beeindrucken zu lassen, die nur aus einer optimistischen Mengenannahme stammt.
Vergleichen Sie Arbeitspreis und Grundpreis bei derselben Menge. Alles andere ist Nebelkerze.
Arbeitspreis, Grundpreis, Leistungspreis
Der Arbeitspreis wird in Cent je Kilowattstunde abgerechnet und macht bei den meisten Gewerbekunden den größten Teil aus. Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Monat oder Jahr – bei kleinen Verbräuchen spürbar, bei großen fast vernachlässigbar.
Bei leistungsgemessenen Anschlüssen kommt der Leistungspreis dazu: Er bemisst sich nicht am Verbrauch, sondern an Ihrer höchsten gemessenen Spitze. Warum das so viel ausmacht, steht im Ratgeber Lastspitzen senken.
Warum sich Preise regional unterscheiden
Zwei identische Betriebe können unterschiedlich viel zahlen, ohne dass einer schlechter verhandelt hätte: Netzentgelte und Konzessionsabgaben unterscheiden sich je nach Netzgebiet. Das ist kein Fehler und kein Verhandlungsversagen – es ist eine Standortfrage.
Für Sie heißt das: Vergleichen Sie sich nicht mit dem Betrieb zwei Landkreise weiter, sondern mit dem, was an Ihrem Standort erreichbar ist.
Was sich über die Zeit ändert – und was nicht
Der Beschaffungsanteil schwankt mit dem Markt, teils erheblich. Netzentgelte werden jährlich neu festgelegt. Umlagen und Steuersätze ändert der Gesetzgeber.
Ein Festpreisvertrag sichert Ihnen den ersten Block – die anderen beiden kann Ihnen kein Lieferant garantieren, weil er sie nicht in der Hand hat. Wenn Ihnen jemand einen „Komplettpreis garantiert“, lesen Sie genau, worauf sich die Garantie bezieht.
Was Sie tatsächlich beeinflussen können
- Den Beschaffungsanteil – durch Verhandlung, Laufzeit und Beschaffungsform.
- Ihre Lastspitze – bei leistungsgemessenen Anschlüssen ein erheblicher Hebel.
- Den Zeitpunkt – wer früh genug entscheidet, wählt seinen Einstieg selbst.
- Steuerliche Entlastungen – etwa die Entlastung von der Stromsteuer fürs produzierende Gewerbe.