RLM oder SLP – welchen Zähler hat Ihr Betrieb?
Wer eine monatliche Stromabrechnung bekommt statt einer jährlichen, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen leistungsgemessenen Anschluss. Das ändert einiges – vor allem, wie ein Angebot für Sie gerechnet werden muss.
Der Unterschied in zwei Sätzen
SLP steht für Standardlastprofil: ein normaler Gewerbezähler, einmal im Jahr abgelesen und abgerechnet. Der Versorger unterstellt dabei einen typischen Verbrauchsverlauf für Ihre Betriebsart.
RLM steht für registrierende Leistungsmessung: Der Zähler zeichnet fortlaufend auf, wie viel Sie in kurzen Intervallen verbrauchen, und wird digital ausgelesen. Abgerechnet wird monatlich. Der Versorger unterstellt nichts mehr – er sieht Ihren echten Verlauf.
Woran Sie es auf Ihrer Abrechnung erkennen
Drei zuverlässige Hinweise: Sie bekommen zwölf Abrechnungen im Jahr statt einer. Auf der Rechnung steht neben dem Arbeitspreis ein Leistungspreis (in Euro je Kilowatt). Und es taucht der Begriff Lastgang oder Leistungsmessung auf.
Ab wann wird ein Anschluss leistungsgemessen?
In der Praxis kippt es bei größeren Verbräuchen – die genaue Schwelle legt Ihr Netzbetreiber fest, sie liegt im Bereich von rund 100.000 Kilowattstunden im Jahr beziehungsweise ab einer bestimmten Anschlussleistung. Betroffen sind typischerweise Betriebe mit großen Maschinen, Dauerkühlung oder durchlaufender Produktion: Bäckereien, Fleischereien, Wäschereien, Sägewerke, Kliniken, Industriebetriebe.
Was sich damit am Vertrag ändert
- Der Preis besteht aus zwei Teilen. Neben dem Arbeitspreis je Kilowattstunde zahlen Sie einen Leistungspreis, der sich an Ihrer höchsten gemessenen Spitze bemisst.
- Lastspitzen kosten Geld. Ein einziger ungünstiger Moment im Jahr – etwa wenn mehrere große Verbraucher gleichzeitig anlaufen – kann den Leistungspreis für zwölf Monate bestimmen.
- Vergleichsportale helfen hier nicht. Deren Rechner enden meist bei Standardfällen. Ein RLM-Angebot wird individuell auf Ihren Lastgang kalkuliert.
Wie Sie an Ihren Lastgang kommen
Die Daten liegen bei Ihrem Netzbetreiber (nicht beim Lieferanten). Sie können sie dort formlos anfordern – in der Regel genügt eine E-Mail mit Ihrer Marktlokations-ID beziehungsweise Zählpunktbezeichnung und dem gewünschten Zeitraum, üblicherweise die letzten zwölf Monate. Sie bekommen eine Datei zurück, die den Verbrauch je Intervall auflistet.
Wenn Sie möchten, übernehmen wir das für Sie. Meist reicht uns für den ersten Blick aber schon Ihre Abrechnung – den Lastgang holen wir erst, wenn es konkret wird.
Was wir daraus machen
Aus dem Lastgang sehen wir, wann Ihr Betrieb wirklich Energie zieht. Daraus ergibt sich, ob ein Festpreis oder der Spotmarkt für Sie günstiger rechnet – und wo es sich lohnt, Spitzen zu glätten. Das ist die Arbeit, die ein Tarifrechner nicht leisten kann.