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Nicht nur klassisches Gewerbe

Wohnungswirtschaft: viele Zähler, ein Vertrag

Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter mit vielen Einzelzählern bündeln wir zu einem Vertrag – ein Ansprechpartner für das ganze Objekt statt für jeden Zähler einzeln.

Ab rund zehn Wohnungen

Ob 10, 20, 30 oder 50 Einheiten – einzelne Zähler lassen sich zu einem Bündelvertrag zusammenfassen. Statt vieler Einzelverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten und Preisen haben Sie eine Kondition und einen Ansprechpartner.

Ab etwa 20.000 kWh

Kleine Zähler, die zusammen Volumen ergeben. Ab dieser Größenordnung wird ein gemeinsamer Vertrag wirtschaftlich interessant – das gebündelte Volumen verschafft Ihnen am Markt spürbar bessere Konditionen als jeder Zähler für sich.

Festpreis oder Spotmarkt

Auch das Bündel bedienen wir wahlweise mit festem Preis oder – wer das Risiko tragen will – über den Spotmarkt. Gerade beim Allgemeinstrom, der über die Nebenkosten umgelegt wird, sprechen gute Gründe für Planbarkeit: Was fest kalkuliert ist, lässt sich sauber abrechnen und führt nicht zu Nachforderungen.

Was wir brauchen

Eine Liste der Lieferstellen und je eine aktuelle Abrechnung als Muster. Den Rest – Abgleich, Kündigungsfristen, Anmeldung – übernehmen wir. Sie bekommen eine Übersicht, in der alle Lieferstellen mit Laufzeitende stehen, damit nichts durchrutscht.

Nach der Unterschrift

Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Vertragsende, damit Sie nicht unbemerkt in eine Preisanpassung rutschen. Das ist bei vielen Lieferstellen der eigentliche Aufwand – und genau den nehmen wir Ihnen ab.